Fachartikel

Was muss der Anwalt in der Zukunft eigentlich können?

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, was ein Anwalt können muss, wenn die Kanzlei weitgehend digitalisiert ist.

Was zeichnet einen Anwalt auch in der IT-dominierten Kanzlei von morgen aus?

Ein kompetenter Berater zeichnet sich durch die Kombination aus Fachwissen, methodischer Vielfalt, sozialer Kompetenz und einer klientenzentrierten Haltung aus. Dabei sind folgende Anforderungen auch in der Zukunft noch relevant:

1. Fachliche Expertise: Tiefgreifendes rechtliches Wissen in spezifischen Rechtsgebieten, inklusive industriespezifischer oder gar zielgruppenspezifischer Bedürfnisse.

2. Soft Skills: Verhandlungsführung, psychosoziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen, besonders bei emotional belasteten Mandanten (z. B. Familienrecht) oder in kritischen Situationen (Krise, Gesellschafterstreit etc.).

3. Beherrschung des Beratungsprozesses: Klare Strukturierung des Ablaufs und Vermittlung von Lösungen unter Berücksichtigung juristischer Zwänge.

Dabei sind folgende Grundlagen für den Beratungsprozess zentral:

· Professionelle Haltung: Ethik, Neutralität (gegenüber dem Mandanten, und Parteilichkeit für den Mandanten) und Orientierung am Klientenwohl.

· Ressourcenmanagement: Aktivierung innerer und äußerer Ressourcen zur Lösungsfindung.

· Flexibilität: Anpassung an individuelle Bedürfnisse und komplexe Situationen.

Anwälte „lernen“ sehr viel über fachliches Wissen, so gut wie nichts aber im Bereich der Soft Skills (was vor allem mit Eigenreflexion zu tun hat), und die Beherrschung des Beratungsprozesses erlernen sie „on the job“, mit viel Raum für Verbesserung durch Reflexionsschleifen.

Aber: Wer denkt heute eigentlich über den Anwalt der Zukunft nach?

Ist es die BRAK?

Es ist der Anwaltsverein.

Sind es einzelne Anwälte?

Nein, es sind Unternehmer, vor allem Softwareunternehmer. Im Einzelnen auch mal der eine oder andere Anwalt.

Softwareentwickler denken darüber nach, wie eine Kanzlei idealerweise arbeitet. Das geschieht schon seit Anfang der 80er Jahre, als die drei Herren Dr. Becker (RA Micro), Schröder (Annotext) und Andreae (Phantasy) die Arbeitsprozesse in Anwaltskanzleien abgebildet haben. Phantasy wurde von der DATEV übernommen, AnnoText von Wolters Kluwer. Über 30 Softwareanbieter gab es, aber derzeit ist ein Konzentrationsprozess im Gange, den nur wenige überleben werden (ca. vier). Neue Anbieter kommen auf den Markt, die mit Hilfe neuer Technologien wie der Microsoft Stack oder anderen Cloud-basierten Lösungen überlegen, wie die Arbeitsprozesse in einer Anwaltskanzlei aussehen. Diese Softwareentwickler sind es, die die Prozesse in einer Kanzlei digital abbilden und damit den Mitarbeitenden so viel wie möglich an informationsverarbeitenden Prozessen abnehmen, um die Personalkostenaufwände zu reduzieren.

Gibt es Kanzleien, die heute schon so arbeiten, wie es die Technik ermöglicht?

Es gibt erste Kanzleien, die darüber nachdenken, wie man die Ressource Rechtsanwalt idealerweise in Arbeitsprozesse einbindet und nutzt. Dabei stellt sich heraus, dass deren Kernkompetenz, nämlich die Beurteilung eines juristischen Sachverhaltes und die Beauftragung weiterer Schritte relativ wenig Zeit in einem Mandat beanspruchen. Nur diese Kernkompetenz ist relevant, alles andere, von der Mandatsakquisition über die Mandatsanlage bis zur Abrechnung, kann die Technologie schon heute übernehmen, selbst die Formulierung von Schriftsätzen sind in erster Linie eine Frage der richtigen Technologie.

Nun ist entscheidend, wie sich ein Anwalt mit Technologie umgibt, um in dieser Tätigkeit seinen oder ihren maximalen Beitrag zu liefern. Zwei Kanzleien fallen dabei auf, die das heute schon versuchen:

1. Rightmart mit der Zielgruppe Privatmandanten, rechtsschutzversichert.

2. Lexr.ch, mit der Zielgruppe Startup (Zürich, Berlin)

Beide Kanzleien haben Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern, und wachsen daher, während die angestammten Kanzleien mit schrumpfenden Marktanteilen, Margen und Mitarbeitermangel zu kämpfen haben. Viele kleine und manche große Kanzleien arbeiten auch daran, aber in den meisten ist Software nur Unterstützer von Teilprozessen, nicht der zentrale Prozess.

Meine Hypothese ist, dass Anwälte, die nicht nach einer maximalen technologischen Unterstützung ihrer Arbeitsprozesse drängen, viel schneller unter Wettbewerbsdruck geraten als jene, die es nicht tun.

Was bleibt, nachdem die Kanzlei von IT übernommen wurde?

Was bleibt also noch für den Anwalt und was macht ihn in seinem Kern aus, so dass er auch morgen noch Geschäft hat? Warum sollte ein Mandant noch einen Anwalt aufsuchen?

Generell gilt: Zum Anwalt geht ein Mandant, weil er unsicher ist. Der Anwalt ist also Container für Unsicherheit. Der Umgang damit ist eine Kompetenz, die der Anwalt nicht lernt, da er zum Sachbearbeiter für juristische Falllösungen ausgebildet wurde. Die Erfahrung, dass Mandanten Vertrauen in ihn setzen, und er oder sie damit angemessen umgehen muss, lernt der Anwalt erst im Berufsleben. Man traut ihm besser als einer Maschine zu, diese Unsicherheiten aufzufangen und damit angemessen umzugehen, auf strategischer und taktischer Ebene. Zu wissen, was man als Anwalt resp. als Berater tut, wen man anspricht und wen nicht, und wie, ob man etwas tut oder lieber nicht.

Damit sind Anwälte im Kern auf das reduziert, was aber andere Beraterberufe auszeichnet, und für die viele dieser auch ausgebildet werden: nämlich die Fähigkeit, anderen Menschen zuzuhören und mit der Unsicherheit angemessen umzugehen. Die technische Abarbeitung dagegen der Fragen oder Anliegen wird zunehmend von Maschinen übernommen werden können, sei es die Formulierung eines Schriftsatzes, die Stellung einer Rechnung, etc.

Wie überlebt also der Anwalt von morgen?

Anwälte, die morgen noch von Mandanten in Anspruch genommen werden wollen, müssen vor allem an ihrer nicht-fachlichen Kompetenz arbeiten. Dies ist ein Feld, welches in der Ausbildung wie im Berufsleben sträflich vernachlässigt wird. Wenn morgen die Arbeitsprozesse weitgehend von der IT übernommen wurden, sind es am Ende nur die Fähigkeiten, von Mensch zu Mensch kommunizieren zu können, was einen relevanten Unterschied ausmacht.

Hier sind also die größten Lernfelder, die unabhängig von der IT-Durchdringung des Berufsfeldes auch in der Zukunft noch relevant sind, was ein Anwalt von morgen also können muss.

Autor: Christoph H. Vaagt berät seit 1997 Anwaltskanzleien. Er ist als Kanzleicoach tätig, verbessert die Wirtschaftlichkeit und moderiert Partnerschaften. Er ist als Rechtsanwalt in München zugelassen, und ist Herausgeber und Autor im C.H.Beck Verlag zu Kanzlei- und Rechtsabteilungsmanagementthemen.

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