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Offene Urteile: Warum die Justiz ihre Schätze heben sollte

Wer als Richter:in oder Staatsanwält:in den täglichen Aktenberg bewältigt, konzentriert sich naturgemäß auf den Einzelfall. Die sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts, die korrekte Anwendung des Rechts, die Abfassung einer überzeugenden und hoffentlich unangreifbaren Entscheidung – dies sind u. a. die Kernaufgaben, die volle Aufmerksamkeit fordern. In diesem anspruchsvollen Alltag gerät eine strukturelle Dimension, insbesondere der richterlichen Arbeit, leicht aus dem Blick: Was geschieht mit den Millionen von Entscheidungen, die wir Jahr für Jahr mit größter rechtsstaatlicher Sorgfalt produzieren? Die Antwort ist ernüchternd: Sie verschwinden zum allergrößten Teil in den Archiven, werden nach einigen Jahren vernichtet und schließlich vergessen.

Die Tatsache, dass in Deutschland nur etwa 1 % aller Gerichtsentscheidungen veröffentlicht wird, ist mehr als nur eine statistische Kuriosität. Sie ist, wie u. a. Michael Heese zuletzt in einer Untersuchung darlegt, ein „unerledigtes Reformthema“ und ein strukturelles Defizit, das die Funktionsbedingungen des modernen Rechtsstaats empfindlich berührt. Die Kernthese von Heese und vielen anderen lautet: Eine umfassende Entscheidungspublizität ist keine juristische Liebhaberei, sondern eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.

Die verfassungsrechtliche Dimension der Intransparenz

Die Pflicht des Staates zur Veröffentlichung der Entscheidungen seiner Gerichte findet ihre Grundlage unmittelbar in den Strukturprinzipien unserer Verfassung. Das Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. der Gesamtschau der Verfassung) verlangt, dass das Recht für die Bürger:innen erkennbar und vorhersehbar ist. Da gerichtliche Entscheidungen das geschriebene Recht konkretisieren und fortbilden, sind sie ein integraler Bestandteil der Rechtsordnung. Ohne ihre Kenntnis wird das Recht zur Blackbox.

Eng damit verknüpft ist die Justizgewährungspflicht. Wie sollen Bürger:innen oder Unternehmen ihre Prozesschancen realistisch einschätzen, wenn die einschlägige instanzgerichtliche Rechtsprechung – die oft die einzige ist, die es zu einem Thema gibt – im Verborgenen bleibt? Die Kenntnis der Rechtsprechung ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits vor Jahrzehnten treffend formulierte, Voraussetzung damit „die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes […] für [sie] […] annähernd vorhersehbar [sind] […]“.

Das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG wiederum setzt eine öffentliche Auseinandersetzung über die Ausübung aller drei Gewalten voraus. Die Kontrolle der Rechtsprechung auch durch die (Fach-)Öffentlichkeit ist ohne eine breite Datenbasis schlicht unmöglich. Schließlich leidet die Rechtsanwendungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn Richter:innen kaum wissen können, wie ihre Kolleginnen und Kollegen in benachbarten Gerichtsbezirken gleichgelagerte Fälle entscheiden. Die Gefahr divergierender Rechtsprechung, die nur durch Zufall oder erst nach Jahren durch die Obergerichte korrigiert wird, ist systemimmanent.

In der Praxis läuft es dabei bisher so ab, dass Richter:innen selbst, ausgerichtet am Merkmal der Veröffentlichungswürdigkeit, entscheiden, wann sie eine Entscheidung veröffentlichen. Dies umfasst grundsätzlich die Aspekte, die das Recht weiterentwickeln. Anfragen der Öffentlichkeit indizieren diese Veröffentlichungswürdigkeit dabei. Dies basiert noch auf der Vorstellung, dass nicht jede Gerichtsentscheidung einen Mehrwert darbietet. Abseits von dem Aspekt, dass bereits dies die Kontrolle der Justiz durch die anderen Gewalten und die (Fach-)Öffentlichkeit im Einzelfall erheblich einschränkt ist dem entgegenzusetzen, dass es in Zeiten der großen Sprachmodelle kein unbedeutendes juristisches Datum mehr gibt. Denn erst die Gesamtschau der Entscheidungen lässt Rückschlüsse etwa auf (tatsächlich empirisch herrschende) Argumentationsmuster, Zitationsgewohnheiten, durchschnittliche Schadensersatz- oder Minderungssummen, Strafzumessungserwägungen usw. zu. Vor diesem Hintergrund muss auch nicht mehr befürchtet werden, dass eine Flutung der Datenbanken durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen dazu führt, dass diese unbrauchbar werden, weil das Wesentliche nicht mehr herausgefiltert werden könne. Denn genau das machen moderne Möglichkeiten der Datenverarbeitung möglich. Gerichtsentscheidungen können nach etwa Ähnlichkeit geclustert und dadurch nur noch als eine Position in der Listung der Datenbank angezeigt werden und semantische Suchen und Vektordatenbanken machen es weiterhin möglich die Nadel im Heuhaufen zu finden.

Politischer Anlauf und drohender Stillstand

Diese Erkenntnisse sind – insbesondere mit dem Blick auf andere europäische Staaten – nicht gänzlich neu. Die vergangene Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag das Ziel verankert, grundsätzlich alle Gerichtsentscheidungen anonymisiert und maschinenlesbar zu veröffentlichen. Im Bundesjustizministerium lag ein entsprechender Gesetzentwurf bereit, der jedoch durch das Ende der Koalition nicht mehr das Licht der Welt erblickte. Parallel dazu schreitet die technische Aufrüstung voran: Eine vom Bund finanzierte Software zur Pseudonymisierung wird ausgerollt, und mit der neu geschaffenen Datenbank NeuRIS entsteht – parallel zur Entflechtung der Juris GmbH – eine Infrastruktur zur Veröffentlichung.

Doch die Technik allein schafft keine Transparenz. Es bedarf des ungebrochenen politischen Willens auf Bundes- und Landesebene, diese Reform auch tatsächlich umzusetzen. Angesichts der Neukonstituierung der Bundesregierung besteht die reale Gefahr, dass dieses zentrale rechtsstaatliche Projekt in den Mühlen der Politik zerrieben wird oder auf unbestimmte Zeit stagniert.

Die Kampagne „OffeneUrteile“ als zivilgesellschaftlicher Impuls

Genau an diesem kritischen Punkt setzt die Kampagne „OffeneUrteile“ an. Getragen von einer breiten Allianz aus der Zivilgesellschaft und dem Unternehmertum, zielt sie darauf ab, den notwendigen öffentlichen und politischen Druck zu erzeugen, um die vollständige Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen zu realisieren.

Das Herzstück der Kampagne, die in der ersten Septemberwoche startete, ist die Webseite www.offeneurteile.de. Über diese Plattform können Bürger:innen von ihrem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf Einsicht in Gerichtsentscheidungen Gebrauch machen und Gerichtsentscheidungen bei den Gerichtsverwaltungen anfragen, wenn Sie entweder über das Aktenzeichen oder andere Informationen, wie etwa eine Presseberichterstattung verfügen. Parallel zu diesen individuellen Anfragen werden wir vermittelt über den gemeinnützigen openJur e. V. mit Hilfe von über einer Million Aktenzeichen zu unveröffentlichten Entscheidungen gezielt Anfragen nach Entscheidungen bei den Gerichtsverwaltungen stellen. Nun mag bei manchen Kolleg:innen die Sorge vor einer Flut von Anfragen aufkommen, die die ohnehin belasteten Verwaltungen lahmlegt. Diese Sorge ist den Initiator:innen bewusst und wird ernst genommen. Die Anfragen werden daher im Hintergrund intelligent gesteuert und geclustert, um eine gezielte, aber keine überfordernde Belastung zu erzeugen. Es geht nicht um eine Blockade, sondern um einen sichtbaren und stetigen Impuls.

Eine Chance für die Justiz

Wir sollten diese Kampagne nicht als Bedrohung oder zusätzliche Last missverstehen, sondern als Chance. Sie macht ein Problem öffentlich sichtbar, für dessen Lösung die Justiz auf die Politik angewiesen ist. Der öffentliche Druck, den „OffeneUrteile“ erzeugt, ist auch Druck für die Bereitstellung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, die für eine moderne und transparente Justiz unerlässlich sind.

Letztlich dient eine umfassende Entscheidungspublizität uns allen. Sie erleichtert die eigene richterliche Arbeit, stärkt die Rechtseinheit und macht den unschätzbaren Wert unserer täglichen Arbeit für die Gesellschaft sichtbar. Die Entscheidungen, die wir Tag für Tag fällen, sind keine Akte hoheitlicher Gewalt, die in Aktenschränken verstauben sollten. Sie sind die gelebte Verfassung, das pulsierende Herz des Rechtsstaats. Es ist an der Zeit, diese Schätze zu heben.

Autor: Til Bußmann-Welsch ist Mitinitiator der Kampagne OffeneUrteile, Mitgründer der KI-Rechercheplattform Anita, Doktorand im Bereich der statistischen Auswertung richterlichen Verhaltens und Volljurist.

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