Fachartikel

Digitale Sparringspartner für Einzelanwälte

Ein fiktiver Fall zeigt, wie ein prozessualer Fehler eine Klage scheitern lässt. Ein technischer Proof-of-Concept demonstriert, wie Einzelanwälte durch den Einsatz von KI als Sparringspartner folgeschwere Fehler vermeiden und die Argumentationstiefe von Großkanzleien erreichen können.

In der Kurve geradeaus gefahren

Für Rechtsanwalt M. war es der Durchbruch. Mitten im aussichtslos erscheinenden Kampf für einen an einem Hirntumor erkrankten Mandanten erschienen neue Studiendaten. Die erste Instanz hatte die Klage auf Kostenübernahme für eine innovative Therapie abgewiesen, doch mit dieser Studienlage sollte sich das Blatt wenden lassen. Zeit für die kühne Entscheidung: Sprungrevision. Der direkte Weg zum BSG.

Die Enttäuschung kam postwendend. Der Beschluss aus Kassel war kurz. Die Revision wurde zurückgewiesen: Der Senat sei an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden, neuer Tatsachenvortrag sei im Revisionsverfahren ausgeschlossen. So will es § 163 des SGG. M. hatte den Trumpf in der Hand, ihn aber im falschen Verfahren ausgespielt. Er war in der Kurve geradeaus gefahren.

Eine von Prozessrecht und nicht von Emotionen getriebene KI hätte die Euphorie vielleicht in Frage gestellt: „Du planst eine Sprungrevision? Gemäß § 163 SGG kannst Du keine neuen Tatsachen vortragen. Willst Du wirklich auf die Möglichkeit verzichten, diese Beweise in die Berufung einzubringen?“

(Disclaimer: Die Geschichte ist selbstverständlich fiktiv und dramaturgisch frei an ein echtes Urteil des BSG angelehnt. Ebenso ist die Annahme, den werten Leser:innen könnte ein solcher Fehler unterlaufen, rein hypothetisch.)

Proof-of-Concept: Technischer Aufbau und juristische Erkenntnisse

Die Geschichte illustriert ein Problem, das mich umtreibt. Demographischer Wandel und die immer höheren Kosten der Sozialsysteme lassen eine wachsende Bedeutung des Rechtsgebiets erwarten. Und das gerade in einem wirtschaftlich für Organe der Rechtspflege uninteressanten Gebiet. Warum also nicht KI-Anwendung im Sozialrecht beleuchten?

Mein Proof-of-Concept war von Anfang an mehr als ein Experiment mit Chatbots. Es ging darum, einen KI-gestützten Arbeitsfluss zu schaffen, der juristisch nachvollziehbare und belastbare Ergebnisse liefert.

1. Datenbasis

Zunächst habe ich frei verfügbare Gerichtsentscheidungen in eine Open-Source-Datenbank (Postgres mit pgvector) geladen. Damit konnten die Texte in sogenannte Vektorräume übersetzt werden – eine Voraussetzung für die heute gängigste Abfragetechnik: Retrieval-Augmented Generation (RAG). Simpel erklärt, bedeutet RAG, dass die KI vor dem Antworten erst in der bereitgestellten Bibliothek nachschlägt und ihre Antwort auf den gefundenen Dokumenten basiert, statt frei zu halluzinieren.

2. Mehr als RAG: Strukturanalyse und Subsumtionselemente

Anschließend ließ ich die Entscheidungen in automatisierten Läufen strukturiert analysieren. Maßgeblich war die juristische Subsumtionstechnik: Einzelne Elemente der Urteile wurden zerlegt und kategorisiert. Parallel wurde statistisch erhoben, welche Passagen auf „gefestigter“ Rechtsprechung beruhen und wo jüngere, abweichende Argumentationslinien auftauchen. So entstand eine dogmatisch saubere Grundlage, die Entwicklungen in der Rechtsprechung nachvollziehbar macht.

3. Kontext-Engineering mit juristischer Präzision

Diese aufbereitete Datenbasis ist die Grundlage für das, was man Prompt Engineering nennt: die Kunst, einer KI präzise Arbeitsanweisungen zu geben. Im Grunde ist es eine digitale Form der Subsumtion. Die Weiterentwicklung, oft als Context Engineering bezeichnet, ist nur die logische Konsequenz: Man liefert nicht nur die Frage, sondern das perfekt aufbereitete Material gleich mit. Die Ergebnisse waren in ihrer Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit überzeugend.

4. Agenten-Diskussionen aus verschiedenen Blickwinkeln

Der entscheidende Schritt war, KI-Agenten gegeneinander antreten zu lassen. Diese wurden so konzipiert, dass sie verschiedene Rollen einnahmen: mal parteiisch für den Versicherten, mal neutral aus Sicht des Gerichts, mal aus der Perspektive der Kassen. Das Ergebnis war ein Diskussionsprozess, der der Arbeit eines kleinen Juristenteams nahekommt. Aspekte, die man allein leicht übersieht, wurden sichtbar. Für Einzelanwälte bedeutet das, die eigene Argumentation in einer Tiefe zu prüfen, die bislang nur in größeren Teams erreichbar war.

5. Der juristische Mehrwert

Die von den Agenten erarbeiteten Argumente standen denen guter Juristen in nichts nach. Vor allem aber eröffneten sie eine neue Qualität der Selbstkontrolle. Die KI wird zur Kollegin, die Einwände erhebt, und man selbst kommt in die Situation, die eigene Argumentation gegen andere Sichtweisen zu testen. Am Ende steht eine Ausarbeitung, die umfassender und sorgfältiger ist und die Mandantenberatung spürbar verbessert.

Gestalten oder gestaltet werden?

Bei aller Freude über gute Ergebnisse: die KI bleibt ein Werkzeug, nicht die Entscheidungsträgerin. Die Verantwortung verbleibt beim Menschen. Das bedeutet auch, sensible Mandantendaten vor der Verarbeitung konsequent zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Die wachsende Verfügbarkeit leistungsstarker, lokal installierbarer Open-Source-LLMs bietet hier zudem eine sichere Alternative zur Cloud. Die Technologie ist da und der Zugang zu ihr demokratisiert. Der wertvollste Schatz, die eigenen Schriftsätze und Vermerke, lassen sich mit diesen neuen Methoden erschließen. Hier liegt die Chance des „Vibecodings“: der Kunst für digital-affine Anwälte, mit eigenen Kenntnissen in Softwarekonzeption oder den richtigen Partnern eigene Workflows zu schaffen. So entstehen Werkzeuge, die passgenau auf die eigene Expertise und Nische zugeschnitten sind. Ein Wettbewerbsvorteil, den standardisierte Tools nicht bieten können.

KI ersetzt keine Empathie und kein Mandatsverhältnis. Aber sie kann den Blick schärfen, Argumentationen vertiefen und für Einzelanwälte ein Reflexionsniveau schaffen, das zuvor den größeren Einheiten vorbehalten war. Großkanzleien mögen mehr Ressourcen haben, aber sie greifen auf dieselben LLM-Basismodelle zurück. Wer als Einzelanwältin / Einzelanwalt bereit ist, neue Werkzeuge zu erlernen und öffentlich verfügbare sowie eigene Daten konsequent zu nutzen, kann ein echtes Level Playing Field erreichen.

Es ist keine Frage mehr, ob die künstliche Intelligenz in der juristischen Praxis ankommt. Die Frage ist: Wer gestaltet mit?

Autor: Jan Prill ist Principal Consultant bei der IT-Beratung adesso. Er begann seine Laufbahn als Rechtsanwalt, wechselte dann in die Softwareentwicklung und leitete über viele Jahre Entwicklungsteams. Heute verbindet er juristische Expertise und technische Praxis, um Krankenversicherungen und Leistungserbringer bei der Digitalisierung und beim Einsatz von KI im Gesundheitswesen zu begleiten.

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