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BJMin Dr. Stefanie Hubig: „Wir haben uns vorgenommen, alle großen Prozessordnungen zu modernisieren“

LTV Herausgeber Patrick Prior traf Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) zum exklusiven Interview

Im Dezember 2025 hatte LTV Herausgeber Patrick Prior die Gelegenheit ein Interview mit Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig zu führen. Thematisch ging es um das Onlineportal des BJM, die Modernisierung der Prozessordnungen, die Justizcloud und den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Gericht.

Patrick Prior: Frau Dr. Hubig, im März 2025 wurde das Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten freigeschaltet. Welche Erkenntnisse sind daraus bis heute gewonnen worden? Wurde das Portal gut angenommen und gibt es hierzu aktuelle Zahlen oder Ergebnisse?

Dr. Stefanie Hubig: Der Vorab-Check verzeichnet schon jetzt pro Monat mehrere hundert Zugriffe. Die Nutzerinnen und Nutzer lassen mögliche Ansprüche auf eine Entschädigung prüfen und informieren sich über ihre Optionen. Die Erfahrung zeigt, viele Bürgerinnen und Bürger reichen nicht sofort eine Klage ein, sondern streben zunächst eine Klärung ohne Gerichtsverfahren an.

Patrick Prior: Welche Maßnahmen sind im Bereich der Modernisierung der Prozessordnungen geplant?

Dr. Stefanie Hubig: Wir haben uns vorgenommen, alle großen Prozessordnungen zu modernisieren, also die für Strafprozesse, Zivilprozesse und für verwaltungsgerichtliche Verfahren. Die Reform des Strafprozessrechts wird von einer Expertenkommission vorbereitet. Sie erarbeitet derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen Reformvorschläge. Und auch zum Zivilprozessrecht hat bereits eine Reformkommission Vorschläge erarbeitet. Hier sind wir nun dran, diese umzusetzen. Die Zivilgerichte sollen schon früh im Verfahren Maßnahmen ergreifen können, die das Verfahren leiten und den weiteren Verlauf transparent, zügig und straff vorgeben. Die mündliche Verhandlung soll nur noch dann stattfinden, wenn es sinnvoll ist.

Zur Reform des Verwaltungsprozessrechts wollen wir zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen unter anderem die Einsatzmöglichkeiten von Einzelrichterinnen und -richtern ausweiten. Unsere Antwort auf die Digitalisierung ist, dass Behörden der Pflicht, Akten bei den Gerichten vorzulegen, durch Bereitstellung in einer Cloud nachkommen können. Auch soll es zukünftig möglich sein, Widerspruch per E-Mail einzulegen. Unser Ziel ist, dass in allen Bereichen die Verfahren schneller und effektiver erledigt werden können.

Patrick Prior: Gibt es weitere konkrete Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung die Sie noch in dieser Legislaturperiode umsetzen möchten?

Dr. Stefanie Hubig: Ein wichtiges Vorhaben ist die Umsetzung der bundeseinheitlichen Justizcloud. Dabei geht es um eine gemeinsame IT-Infrastruktur für die Justiz in Bund und Ländern. In der Justizcloud werden gemeinsame Softwareprodukte abrufbar sein, die die Justiz bereits entwickelt. Gleichzeitig werden wir den Zugang zum Recht durch die Digitalisierung deutlich verbessern: Wir wollen ein Justizportal schaffen, das einen zentralen Zugang für Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Nutzende zu Rechtsinformationen und digitalen Dienstleistungen der Justiz bietet (www.zugang-zum-recht-projekte.de/). Neben dem Onlinedienst für Fluggastrechte gibt es die digitale Rechtsantragsstelle. Dort kann man Anträge auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stellen und findet einen Wegweiser im Falle der Kontopfändung. Künftig wollen wir dieses Angebot ausweiten und perspektivisch einen umfassenden digitalen Zugang zur Justiz ermöglichen – als nächstes mit dem Onlinedienst für Zahlungsklagen vor den Amtsgerichten.

Patrick Prior: Künstliche Intelligenz hält immer mehr Einzug in die Anwaltschaft und auch in die Justiz. In Indien plant die Regierung von Ministerpräsident Modi den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz zur Generierung von Urteilen um Routinefälle wie kleinere Straftaten oder Landstreitigkeiten schneller zu bearbeiten. Folgende Frage aus der Praxis, da Sie ja auch ehemalige Richterin sind: Wie kann man zukünftig ausschließen, dass Richter:innen sich nicht auf KI-generierte Urteile verlassen werden, sobald diese eine hohe inhaltliche Qualität erreichen, und Richterinnen und Richter weiterhin sehr stark ausgelastet sein werden und demgemäß in Versuchung kommen könnten, Urteile einfach gelagerter Fälle einfach „durchzuwinken“?

Dr. Stefanie Hubig: Künstliche Intelligenz kann, soll und wird die Arbeit der Justiz unterstützen und Verfahren beschleunigen. Aktuell werden mit Hilfe von KI standardisierte Arbeitsschritte automatisiert: Urteile werden anonymisiert und Verfahrensunterlagen strukturiert. Das betrifft also den Bereich der Entscheidungsunterstützung. Jede KI-Anwendung, die in einem so sensiblen Bereich wie der Justiz zum Einsatz kommt, muss hohe Anforderungen erfüllen. Die Justizbeschäftigten werden selbstverständlich im verantwortungsvollen Umgang geschult. Es geht nicht darum, dass künftig eine Künstliche Intelligenz Urteile fällt. Die endgültige Entscheidung bleibt den Menschen vorbehalten. Richterinnen und Richter werden auch in Zukunft Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung der Umstände und auf rechtsstaatlichen Grundsätzen basierend selbst treffen müssen. Richterliche Unabhängigkeit und menschliche Beurteilungskraft sind und bleiben zentrale Bestandteile unseres Justizsystems.

Patrick Prior: Vielen Dank Frau Ministerin für das Interview.

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