Asylhelper
Asylhelper ist ein Facebook-Portal, dass rechtliche Probleme von Flüchtlingen aufnimmt und an Partnerkanzleien weiterleitet. Viele Schritte der juristischen Bearbeitung sind dabei automatisiert. Schritt für Schritt erprobte Teile des Systems werden über die Website migrando.de für Dritte angeboten. Ihre Erfahrungen teilen die Gründer im Rahmen eines Podcasts, zu hören auf https://soundcloud.com/migrando.
Kategorie: Rechtsprodukte / Ausländerrecht
Webseite: https://de-de.facebook.com/asylhelper/
Seit April 2017.
Was bietet Asylhelper?
Asylhelper ist ein Portal, dass rechtliche Probleme von Flüchtlingen aufnimmt und an Partnerkanzleien weiterleitet und gleichzeitig diesen Kanzleien Softwaretools zur Verfügung stellt, um die Mandate stark automatisiert abarbeiten zu können. Zusammen mit den Partnerkanzleien werden somit beispielsweise folgende Dienstleistungen angeboten:
– asylrechtliche Untätigkeitsklagen, wenn der Asylbewerber zu lange auf einen Asylbescheid wartet
– Klage gegen einen fehlerhaften asylrechtlichen Ablehnungsbescheid
– Klage, wenn fälschlicherweise zu niedriger Schutzstatus gewährt wurde
– Widerspruch gegen fehlerhaften Hartz-4-Bescheid
– Beantragung eines Reiseausweises für Flüchtlinge
Wie sind Sie auf die Idee gekommen?
Ursprünglich sind wir beide nicht im Asylrecht tätig gewesen, hatten allerdings früh gemerkt, dass dort sehr viele Verfahren sich sehr ähnlich sind, insbesondere nach der Flüchtlingskrise ab 2015, wo viele Asylbewerber mit ähnlichen Hintergründen nach Deutschland gekommen sind. Mitgründer Fabian T. Graske hatte bereits in der Vergangenheit einige asylrechtliche Untätigkeitsklagen eingelegt und die Gemeinsamkeiten erkannt, Mitgründer Jakub L. Szypulka war während des Jurastudiums ein Auslandsjahr in Ägypten gemacht und dort Arabisch gelernt. Im März 2017 hat man sich dann kennengelernt und das Portal gestartet.
Wir haben uns angeschaut, welche Verfahren, Anträge, Klagen etc. regelmäßig und in sehr ähnlicher Form vorkommen, und in Zusammenarbeit mit den Partnerkanzleien nach und nach strukturiert. Über die Monate haben wir dort eine Reihe an Legal-Tech-Features selbst entwickelt:
- Chatbots für die Akquise (der zu Spitzenzeiten 30 komplette Mandate an einem Tag akquirieren konnte, ohne zutun eines Menschen)
- bearbeitbare Schriftsatzmuster, die “intelligent” sind, da 100+ Muster zu einem Muster komprimiert werden können
- Automatische Benachrichtigung von Mandanten per SMS über den Verfahrensstand
- Auswertung der Datensätze, um die Schriftsatzmuster auf einzelne Gerichte anpassen zu können (verschiedene Gerichte vertreten zB zu prozessrechtlichen Fragestellungen verschiedene Ansichten)
- Parallele Zusammenarbeit aller Mitarbeiter und gegenseitige Kontrolle auf Fehler (über eine Art “Newsfeed” für Ereignisse in der Kanzlei)
- Automatisierung von Verfahrensschritten, wie z.B. das Herausfinden und Eintragen der zuständigen Ausländerbehörde
Im Ergebnis erfolgt mittlerweile sehr vieles automatisch, die Rechtsanwälte bekommen vom System einen bereits ausführlich automatisch vorformulierten Klageschriftsatz erstellt, der aufgrund von Dutzenden Variablen stark auf den Mandanten individualisiert ist. Der Schriftsatz ist in der Regel zu diesem Zeitpunkt bereits ausführlicher, als der Endschriftsatz bei vielen anderen analogen Kanzleien. Wo andere mit der juristischen Arbeit aufhören würden, fängt für unsere Partneranwälte die Arbeit erst an. Mit diesem ausführlichen Schriftsatz als Basis beginnt der Anwalt dann die Recherche nach zusätzlichen “Sahnehäubchen”-Argumenten. Im Ergebnis erhält der Mandant eine qualitativ sehr hochwertige Dienstleistung, für die jedoch dank Automatisierung nur wenig teure Anwaltszeit gebraucht wurde. Nach der Freigabe geht der Schriftsatz dann automatisch aus dem System an das Verwaltungsgericht.
Wer ist die Zielgruppe von Asylhelper?
Asylbewerber in Deutschland, im und nach dem Asylverfahren
Was kostet Asylhelper bzw. was ist Ihr aktuelles Preismodell?
Die Partneranwälte rechnen im Rahmen des RVGs ab, jedoch aufgrund der hohen Erfolgsraten sind die Dienstleistungen im Endeffekt für den Mandanten oft “kostenfrei”, da die Kosten im Erfolgsfall durch den Gegner erstattet werden.