Anwaltszukunftskongress
Der Anwaltszukunftskongress ist ein seit 2016 jährlich stattfindender Kongress zu den Zukunftsfragen der Anwaltschaft, der von Wolters Kluwer und Soldan ausgerichtet wird. Thematisch geht es um Zukunftsthemen, wie Legal Tech Anwendungen in der Kanzlei umgesetzt werden können und die Frage, welche Rolle die Automatisierung, Standardisierung und künstliche Intelligenz in der Rechtsberatung spielen wird. Auch moderne HR Methoden und die DSGVO werden angesprochen.
Kategorie: Legal Tech / Veranstalter & Initiativen
Webseite: https://www.anwaltszukunftskongress.de
Anwaltszukunftskongress
Interview mit dem Geschäftsführer Legal Software bei Wolters Kluwer Deutschland Ralph Vonderstein
Seit wann gibt es den Anwaltszukunftskongress und warum wurde die Veranstaltung ins Leben gerufen?
Der erste Anwaltszukunftskongress fand 2016 in Köln statt. Gemeinsam mit Rene Dreske, Geschäftsführer unseres Partners Hans Soldan, hatten wir bereits im Jahr 2015 anlässlich des Deutschen Anwaltstages in Hamburg festgestellt, dass das Thema „Legal Technology“ unsere Kunden stark bewegte, ohne dass sie einen richtigen Ansatz dafür hatten, wie sie Software und Technologie tatsächlich in ihrer Kanzlei nutzen können. Unsere Idee war daher, einen Kongress zu erschaffen, der über den damals noch wenig definierten Begriff „Legal Tech“ aufklärt und praktische Einblicke gibt, welche Technologien für den Rechtsmarkt existieren und in Zukunft denkbar sind. Gleich in der ersten Ausgabe haben wir es geschafft, die wichtigsten Experten auf die Bühne zu bringen. Der Zuspruch der Teilnehmer hat uns damals wie heute Recht gegeben. Und im Übrigen bestätigt auch der Markt unsere damalige Idee – nicht umsonst gibt es mittlerweile mehrere Veranstaltungen dieser Art in Deutschland.
Was wird auf dem diesjährigen Anwaltszukunftskongress geboten?
Für die dritte Ausgabe des Anwaltszukunftskongresses (13./14.9.2018 in Düsseldorf) haben wir das Konzept verändert – insbesondere aufgrund von Ideen und Wünschen der Teilnehmer der letzten beiden Jahre. Am ersten Tag finden nun sehr praxisnahe Workshops statt, die sich ganz klar auf ein Thema fokussieren und in denen die Teilnehmer in kleinen Gruppen eigene Ergebnisse erarbeiten. Moderatoren sind hier z.B. Anwalt Christian Solmecke zum Thema Kanzleimarketing, Markus Hartung von der Bucerius Law School, der einige Softwareangebote unter die Lupe nimmt und praktisch „Legal Tech für Anfänger“ erklärt, und Dr. Gernot Halbleib, der aufzeigt, wie man kanzleiinterne Prozesse mithilfe von Technologie und agilen Arbeitsweisen flexibler und effizienter gestalten kann. Am frühen Abend des ersten Tages starten wir dann in den eigentlichen Kongress, der auch dieses Jahr wieder hochkarätige Referentinnen und Referenten bietet. Mit dabei sind unter anderem die Legal Design-Professorin Margarete Hagan, Prof. Dr. Sarah Spiekermann-Hoff von der Wirtschaftsuniversität Wien und Paul Nemitz, der sich als Principal Advisor bei der EU Kommission mit dem Thema Regulierung von Künstlicher Intelligenz beschäftigt.
Wer ist die Zielgruppe?
Der Anwaltzszukunftskongress richtet sich zunächst einmal an alle, die sich für die Zukunftsthemen im Rechtsmarkt interessieren. Allen voran steht natürlich das Thema Digitalisierung, aber wir legen auch großen Wert darauf, andere Themen nicht zu vernachlässigen – beispielsweise Recruiting und Marketing. Natürlich sprechen wir in erster Linie Anwälte an, der Fokus liegt dabei auf dem sogenannten „Kanzlei-Mittelstand“. Wir haben aber auch durchaus eine beachtliche Zahl an Teilnehmern, die aus großen Kanzleien oder Rechtsabteilungen kommen und hohes Interesse an den Vorträgen und Workshops haben.
Was kostet eine Teilnahme?
Die Teilnahme kostet 795 Euro pro Person inklusive Abendveranstaltung. DAV-Mitglieder zahlen 695 Euro. Wer nur an den Workshops teilnehmen möchte, kann dies für 395 Euro tun.
Der erste Anwaltszukunftskongress fand 2016 in Köln statt. Gemeinsam mit Rene Dreske, Geschäftsführer unseres Partners Hans Soldan, hatten wir bereits im Jahr 2015 anlässlich des Deutschen Anwaltstages in Hamburg festgestellt, dass das Thema „Legal Technology“ unsere Kunden stark bewegte, ohne dass sie einen richtigen Ansatz dafür hatten, wie sie Software und Technologie tatsächlich in ihrer Kanzlei nutzen können. Unsere Idee war daher, einen Kongress zu erschaffen, der über den damals noch wenig definierten Begriff „Legal Tech“ aufklärt und praktische Einblicke gibt, welche Technologien für den Rechtsmarkt existieren und in Zukunft denkbar sind. Gleich in der ersten Ausgabe haben wir es geschafft, die wichtigsten Experten auf die Bühne zu bringen. Der Zuspruch der Teilnehmer hat uns damals wie heute Recht gegeben. Und im Übrigen bestätigt auch der Markt unsere damalige Idee – nicht umsonst gibt es mittlerweile mehrere Veranstaltungen dieser Art in Deutschland.
Was wird auf dem diesjährigen Anwaltszukunftskongress geboten?
Für die dritte Ausgabe des Anwaltszukunftskongresses (13./14.9.2018 in Düsseldorf) haben wir das Konzept verändert – insbesondere aufgrund von Ideen und Wünschen der Teilnehmer der letzten beiden Jahre. Am ersten Tag finden nun sehr praxisnahe Workshops statt, die sich ganz klar auf ein Thema fokussieren und in denen die Teilnehmer in kleinen Gruppen eigene Ergebnisse erarbeiten. Moderatoren sind hier z.B. Anwalt Christian Solmecke zum Thema Kanzleimarketing, Markus Hartung von der Bucerius Law School, der einige Softwareangebote unter die Lupe nimmt und praktisch „Legal Tech für Anfänger“ erklärt, und Dr. Gernot Halbleib, der aufzeigt, wie man kanzleiinterne Prozesse mithilfe von Technologie und agilen Arbeitsweisen flexibler und effizienter gestalten kann. Am frühen Abend des ersten Tages starten wir dann in den eigentlichen Kongress, der auch dieses Jahr wieder hochkarätige Referentinnen und Referenten bietet. Mit dabei sind unter anderem die Legal Design-Professorin Margarete Hagan, Prof. Dr. Sarah Spiekermann-Hoff von der Wirtschaftsuniversität Wien und Paul Nemitz, der sich als Principal Advisor bei der EU Kommission mit dem Thema Regulierung von Künstlicher Intelligenz beschäftigt.
Wer ist die Zielgruppe?
Der Anwaltzszukunftskongress richtet sich zunächst einmal an alle, die sich für die Zukunftsthemen im Rechtsmarkt interessieren. Allen voran steht natürlich das Thema Digitalisierung, aber wir legen auch großen Wert darauf, andere Themen nicht zu vernachlässigen – beispielsweise Recruiting und Marketing. Natürlich sprechen wir in erster Linie Anwälte an, der Fokus liegt dabei auf dem sogenannten „Kanzlei-Mittelstand“. Wir haben aber auch durchaus eine beachtliche Zahl an Teilnehmern, die aus großen Kanzleien oder Rechtsabteilungen kommen und hohes Interesse an den Vorträgen und Workshops haben.
Was kostet eine Teilnahme?
Die Teilnahme kostet 795 Euro pro Person inklusive Abendveranstaltung. DAV-Mitglieder zahlen 695 Euro. Wer nur an den Workshops teilnehmen möchte, kann dies für 395 Euro tun.
Anwaltszukunftskongress Video
Anwaltszukunftskongress in der Presse