Veröffentlichung von 50.000 Gerichtsurteilen in Bayern geplant
Die bayerische Justiz plant mit dem "Projekt 50k" die Veröffentlichung von 50.000 Gerichtsurteilen für die nächsten Jahre. Das Anonymisieren soll durch die KI-basierte Software "ALeKS" erfolgen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat das Ziel ausgegeben, in den kommenden Jahren 50.000 Urteile der bayerischen Justiz zu anonymisieren und zu veröffentlichen. Möglich wird das „Projekt 50k“ durch den Einsatz des neuen KI-Tools „ALeKS“. Dazu Minister Eisenreich: „Transparente und für die Öffentlichkeit zugängliche Urteile stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und können helfen, Erfolgsaussichten in einem Verfahren einzuschätzen. Die breite Verfügbarkeit anonymisierter Urteile ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Training von KI-basierten Modellen und wird Grundlage für neue Legal-Tech-Anwendungen sein.“
Die Software „ALeKS“ wurde seit dem 9. März 2026 erfolgreich beim Oberlandesgericht München getestet. Nun erfolgt eine Ausweitung auf weitere Nutzer in der Justizpraxis. Ob ein Urteil veröffentlicht wird, entscheidet die Richterin oder der Richter. Bei einer positiven Entscheidung wird im Anschluss das Urteil anonymisiert. Zuständig hierfür sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelte zentrale Anonymisierungsstellen, die bis zum 1. Juli aufgebaut werden. Dort führen Servicemitarbeiter nach der automatisierten Anonymisierung der Entscheidungen mit „ALeKS“ noch eine manuelle Qualitätssicherung durch. „ALeKS“ erleichtert die Herausgabe von Urteilen, da es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viele Stunden händisches Anonymisieren erspart.
In Deutschland ergehen jedes Jahr hunderttausende Urteile, aber nur ein sehr kleiner Teil davon (nach Schätzungen etwa drei Prozent) ist danach in öffentlichen Datenbanken nachzulesen. Dazu Minister Eisenreich: „Es kostet sehr viel Zeit, wenn eine Richterin oder ein Richter ein Gerichtsurteil veröffentlichen will. Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten mussten bislang alle sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Adressen manuell in der Akte anonymisiert werden. Unser neues Anonymisierungstool erledigt das in Sekunden. Dadurch entlasten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich, beschleunigen die Veröffentlichung von Urteilen und fördern zugleich die Transparenz sowie den Zugang zum Recht.“
Auch wenn die generelle Bewegung hin zu deutlich mehr veröffentlichten Urteilen als positiv zu bewerten ist, besteht trotzdem die berechtigte Frage, warum der jeweils einzelne Richter oder Richterin über die Veröffentlichung entscheidet und welche Kriterien hier zugrunde gelegt werden.






