Legal Tech Nachrichten

KI-Zitate vor Gericht: Das LG Frankfurt zieht klare Grenzen

Erneut hatte ein Gericht mit frei erfundenen KI-Zitaten zu tun. Dieses Mal traf es das Landgericht Frankfurt am Main, das in einem Beschluss vom 25. September 2025 (Az. 2-13 S 56/24) deutliche Worte für den Klägervertreter fand – und zugleich zeigte, dass Künstliche Intelligenz im konkreten Fall sogar zutreffender hätte antworten können.

Die Gegenseite hatte in diesem Fall ihre Berufung bereits zurückgenommen, doch blieb die Frage des Streitwerts offen. Der Klägervertreter plädierte für eine abweichende Berechnung – gestützt auf vermeintliche Zitate aus BGH-Entscheidungen. Das Problem: Weder Aktenzeichen noch Fundstellen oder Daten existierten. Die 13. Zivilkammer sprach von einer „kompletten Fälschung“.

Während andere Gerichte in vergleichbaren Situationen berufsrechtliche Konsequenzen andeuten, entschied sich das LG Frankfurt für eine andere Linie: Es führte den Anwalt regelrecht vor. So bemängelte die Kammer nicht nur die ungeprüfte Übernahme der Ergebnisse, sondern stellte auch fehlende Kompetenz im Umgang mit KI fest. Besonders pikant: Das Gericht hatte selbst mehrere KI-Chatbots befragt – und diese lieferten fehlerfrei nicht nur echte Entscheidungen, sondern auch die zutreffende Rechtsauffassung. Für die Position des Klägervertreters fand die KI hingegen keinerlei Belege. Das Gericht kommentierte dies mit „Die Kammer hofft, dass die Fälschungen nicht vom Klägervertreter selbst vorgenommen wurden, sondern von einem Chatbot ′halluziniert′ worden sind.“

Missachtung anwaltlicher Grundpflichten

Die Erklärung des Anwalts, er habe lediglich die „höchstrichterliche Linie“ mit eigenen Worten wiedergegeben und die Anführungszeichen versehentlich gesetzt, wies die Kammer als „unverständlich“ zurück. Es gehöre zu den Grundpflichten anwaltlicher Arbeit, Zitate nicht zu erfinden und KI-generierte Ergebnisse vor Verwendung sorgfältig zu prüfen. Anwälten müsse bewusst sein, dass juristische Aussagen solcher Systeme unzuverlässig sein können.

Besorgt äußerte sich das Gericht zudem über mögliche Schäden für die Rechtspflege: Wenn ein Anwalt unwahre Zitate präsentiere, könne das Vertrauen des Gerichts in seine Ausführungen nachhaltig erschüttert werden. Zwar habe der Klägervertreter andere Belege korrekt zitiert, diese jedoch inhaltlich falsch eingeordnet. Anstatt den Streitwert zu betreffen, bezogen sie sich auf die Beschwer – ein Unterschied, den ein erfahrener WEG-Anwalt kennen müsse. Schließlich setzte das Gericht den Streitwert auf 3.000 Euro fest.

Kein Einzelfall

Das Frankfurter Urteil reiht sich in eine wachsende Zahl von Verfahren ein, in denen Gerichte mit KI-halluzinierten Zitaten konfrontiert sind. Zwar haben insbesondere die USA mit spektakulären Fällen bislang die Aufmerksamkeit auf sich gezogen, doch auch in Deutschland gab es bereits Fälle, wie z.B. hier beim Amtsgericht Köln.

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