ChatGPT-Skandal im Gerichtssaal: Hessischer Verwaltungsgerichtshof verweist auf falsche Quellen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bei einem Beschluss offenbar ChatGPT für Recherchen eingesetzt. Sichtbar wurde dies durch mehrere Internetadressen in der veröffentlichten Entscheidung, die den Zusatz „source=chatgpt.com“ enthielten. Problematisch ist vor allem, dass einzelne dieser Quellen die Angaben im Beschluss nicht belegten. Inhaltlich soll die Entscheidung dennoch korrekt sein.
ChatGPT Spuren in einem Gerichtsbeschluss
Der Fall betrifft einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2026 mit dem Aktenzeichen 3 A 2624/25. Darin legt das Gericht dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum Aufenthaltsrecht ukrainischer Flüchtlinge vor. Konkret geht es darum, ob Ukrainer ein Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union haben, wenn sie zunächst nach Georgien und erst Jahre später nach Deutschland geflohen sind.
In der veröffentlichten Entscheidung finden sich mehrfach Links mit dem Zusatz „source=chatgpt.com“. Dies deutet darauf hin, dass ChatGPT bei der Recherche nach Quellen verwendet wurde.
Verlinkte Quellen belegen Angaben teilweise nicht
Besonders auffällig sind mehrere fehlerhafte Quellenangaben. Ein Link führte zu einem Artikel aus dem Jahr 2025, obwohl im Beschluss damit ein georgisches Regierungsdekret aus dem Jahr 2026 belegt werden sollte. An anderer Stelle verwies das Gericht im Zusammenhang mit einer Regelung aus dem Jahr 2015 auf eine Änderungsvorschrift aus dem Jahr 2025.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zumindest einen solchen Fehler. „Soweit auf das Regierungsdekret vom 24. Februar 2026 Bezug genommen wird, findet dies keinen Beleg in der Fundstelle“, erklärte das Gericht.
Gericht hält KI Recherche grundsätzlich für zulässig
Grundsätzlich verteidigt der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Einsatz künstlicher Intelligenz für Recherchen. Besonders bei schwer zugänglichen ausländischen Quellen könne die Technik hilfreich sein. Allerdings müssten die von einer KI gelieferten Informationen sorgfältig überprüft werden.
Ob Hinweise wie „source=chatgpt.com“ künftig aus veröffentlichten Links entfernt werden, ließ das Gericht offen. Die konkrete Zitierweise und das Abfassen von Entscheidungsgründen seien Teil der richterlichen Unabhängigkeit. In diesem Rahmen könnten Richter auch Werkzeuge wie ChatGPT für Recherchezwecke einsetzen.
Der Fall zeigt damit weniger einen inhaltlichen Fehler der Gerichtsentscheidung als ein Problem bei der Quellenprüfung. Gerade wenn KI Systeme für juristische Recherchen eingesetzt werden, müssen die gefundenen Belege vor ihrer Verwendung immer gründlich überprüft werden.






