Fachartikel

„Modern“ sein ist out!

Das Bemühen, modern zu sein, ist völliger Kokolores! Sich auf das Wesentliche zu besinnen, sich selbst als Dienstleister zu verstehen und die eigenen Arbeitsprozesse kritisch zu hinterfragen, authentisch zu sein und Haltung zu zeigen, ist dagegen zeitlos elegant.

Als Anwältin oder Anwalt soll man heute nicht nur kompetent, seriös und sachlich sein, sondern auch technikaffin und innovativ, zugleich traditionsbewusst, kreativ und selbstverständlich „modern“. Na, danke vielmals! Aber was bedeutet „modern“ überhaupt? Und bin ich die Einzige, die findet, dass dieser Begriff irgendwie überstrapaziert wird?

Modern? What the heck…

Der Begriff „modern“ ist doch selbst schon retro. Bereits um das Jahr 1500 fand er Verwendung, wenn man meiner KI glauben darf. Was gestern modern war, ist heute bestenfalls nicht mehr up to date, schlimmstenfalls total out. Was ist also heute noch modern?

KI und Legal Tech? Virtuelle Kanzleiräume, ein eigener Podcast, der Instagram-Account oder YouTube-Kanal für die Kanzlei? No Front, aber nichts davon wirkt auf mich besonders innovativ. Legal Tech, weit verstanden, ist älter als ich – juristische Datenbanken gibt es seit den 70ern. Effizienz, Prozessoptimierung, Zeitersparnis durch Legal Tech? Alles bekannt. Wo sind die News? KI, letztlich ja ein Subset von Legal Tech, ist für mich persönlich schlicht eine Notwendigkeit. Anwaltspodcasts gibt es wie Sand am Meer, der erste YouTube-Kanal für Anwälte existiert seit 2009. Instagram? Hat inzwischen fast jeder. Wer wirklich zukunftsorientiert denkt, nutzt längst Mastodon, Bluesky oder Loops und löscht am besten den eigenen X-Account. Aber das ist ein anderes Thema.

Zeitgeist? Zielgruppe!

Modern sein heißt für mich nicht, „hip“ oder „fancy“ zu sein, sondern sich mit dem auseinanderzusetzen, was ist – und einen Blick auf das zu riskieren, was morgen sein könnte. Es bedeutet auch: Bedürfnisse der Mandanten erkennen und verstehen. Ob Kolleginnen und Kollegen oder Richterinnen und Richter mich für modern halten, darf mir aus ökonomischer Sicht – gelinde gesagt – schnuppe sein.

Anwält:innen sind immer auch Unternehmer:innen. Wer beruflich erfolgreich sein will, kennt besser die Bedürfnisse seiner Zielgruppe. Und eben diese können sich ganz erheblich unterscheiden, je nachdem, auf welchem Rechtsgebiet ich berate, ob ich eher Verbraucher oder Unternehmer berate oder je nach Themen-Nische, die ich mir gesucht habe. Während einige Mandanten sicher Wert auf einfachen, digitalen Zugang zur Kanzlei legen, ist anderen vielleicht transparente Kommunikation oder eine schnelle und effiziente Bearbeitung von Anliegen besonders wichtig.
Menschlichkeit zunehmend im Trend

Andere wiederum bevorzugen anwaltliche Berater und Beraterinnen, die besonders gut zuhören können oder die sich authentisch und nahbar zeigen und so auf ganz besondere Weise Vertrauen herstellen, Hürden oder Ängste abbauen. Und ja: Manche Menschen haben Angst vor dem Besuch beim Anwalt. Viele Kolleginnen und Kollegen berichten mir, dass bei ihrer Mandantschaft eines voll im Trend liegt: individuelle und von Menschlichkeit geprägte persönliche Beratung. Wundert mich nicht im Geringsten, denn gerade in einer Zeit, in der KI kleine Rechtsfragen – mal mehr, mal weniger richtig – beantwortet, suchen Menschen vor allem eines: Menschen. Je technisierter und automatisierter unsere Welt sich entwickelt, desto größer wird der Bedarf an Persönlichkeiten, die Klartext sprechen, Entscheidungen treffen, Haltung zeigen und am Ende auch Verantwortung übernehmen.

Die Anforderungen an anwaltliche Beratung verändern sich, neue Kompetenzen werden zunehmend wichtiger und zwar in allen Bereichen, die sich nicht automatisieren lassen. Die Freiräume, die uns KI ermöglicht, sollten wir mit dem besetzen, was KI uns nicht abnehmen kann: die menschlichen Faktoren, die für gute Rechtsberatung einfach unerlässlich sind. Daher ist der moderne Anwalt, die moderne Anwältin aus meiner Sicht vor allem: flexibel.

Flexibilität: Total in!

Flexibilität in der Arbeitsweise, in der Mandantenbetreuung, in der Personalführung. Zeit, die durch KI im automatisierbaren Bereich eingespart wird, kann in andere Bereiche, beispielsweise in die Erreichbarkeit, Mandantenbetreuung und Verbesserung der Kommunikation investiert werden. Denn sind wir mal ehrlich: „Sie hören von uns, wenn es etwas Neues gibt und das kann auch erst in ein paar Monaten der Fall sein. Bitte melden Sie sich bis dahin nicht.“ oder „Nein, Herr XY ist leider nicht zu sprechen“ wirkt nicht sehr trendy. Da kann man auch gleich wieder Abschriften ohne weitere Erklärung mit dem Zusatz „erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis das Schreiben …“ faxen.

Moderne Kanzleien wissen auch um den arbeitgeberseitig umkämpften Arbeitsmarkt, erkennen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden und investieren mehr in das Kanzleipersonal. Sie passen sich durch flexible Arbeitszeitmodelle, hybride Arbeitsformen oder – superfancy – eigene Weiterbildung in Sachen Personalführung an. Mitarbeiterführung, die auf Wertschätzung, Kommunikation und Förderung basiert, ist in vielen Kanzleien noch immer alles andere als „State of the Art“. Dabei wäre es doch ziemlich modern, sich mit Mitarbeiterförderung, Zufriedenheit und interner Kommunikation auseinanderzusetzen. Wie wäre es beispielsweise mal mit einem Kommunikationstraining für die Menschen in der ersten Reihe? Die Angestellten, die mit den Mandantinnen und Mandaten täglich interagieren?

Mega-Trend: Kritisches Hinterfragen und Haltung zeigen

Und dann wäre da noch ein generelles Thema: kritisches Hinterfragen. Weg mit dem „haben wir schon immer so gemacht“ und her mit dem „wo kann ich was optimieren“? Hierbei Mitarbeitende wertschätzend mit einzubeziehen, ist sicher nicht die schlechteste Idee. Die Aufgeschlossenheit, die eigene Arbeitsweise zu hinterfragen, Zusammenarbeit neu zu denken und sich auf das zu besinnen, was Mandant:innen wirklich brauchen, sich noch mehr als Dienstleister zu verstehen, steht allen gut zu Gesicht.

Ein Punkt, den ich persönlich für sehr zukunftsorientiert halte: Verantwortung für unseren Rechtsstaat übernehmen. In einer Zeit, in der sich Richter:innen und Anwält:innen immer wieder Bedrohungen ausgesetzt sehen, sich der eigenen bedeutsamen Funktion als Organ der Rechtspflege bewusst zu sein, kommt meines Erachtens nie aus der Mode. Es steht außer Frage, dass wir Vertrauensprobleme haben. Das Vertrauen in Institutionen und den Rechtsstaat ist angekratzt. Anwältinnen und Anwälte sollten sich daran beteiligen, dieses Vertrauen wieder aufzubauen und zu stärken. Das können wir auf vielfältige Weise: indem wir erklären, für den Rechtsstaat werben und sachlich kommunizieren, Angriffen auf den Rechtsstaat entgegentreten. Anders gesagt: Haltung zeigen. Haltung ist nie „retro“ oder „vintage“. Haltung und Würde bleiben zeitlos elegant.

Autorin: Stephanie Beyrich ist Rechtsanwältin, Podcasterin und Speakerin, die für die Themen juristischer Nachwuchs, Demokratie und Rechtsstaat brennt. Von Ihrer Community wird sie liebevoll „Orkan der Rechtspflege“ genannt.

- WERBUNG -