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LMU digitalisiert und Deutschland schaut zu: Warum die juristische E-Klausur keine föderale Vision hat

An der LMU München konnten Studierende erstmals wählen, ob sie eine Klausur im Computerraum oder auf ihrem eigenen Laptop (BYOD) schreiben. Der Beitrag beleuchtet, wie juristische Prüfungen künftig gestaltet werden können – derzeit verfolgt jedes Bundesland eine andere Strategie.

Was bereits möglich ist: E-Klausur im Computerraum und auf eigenen Laptops an der LMU München

Am 18.06.2025 fand auf Initiative der Munich Legal Tech Student Association (MLTech) unter Leitung von Dr. Martin Heidebach im Kurs Verwaltungsrecht die erste digitale Jura-Klausur an der Ludwig-Maximilians-Universität München statt. Zum Einsatz kamen die Prüfungssoftware EDUTIEK und das kostenfreie Online-Gesetzbuch lexmea.de, das den Studierenden während der Klausur den Zugriff auf ihre zuvor angelegten Annotationen ermöglichte.

Im Unterschied zur deutschlandweit ersten volldigitalen Probeklausur im November an der Universität Bielefeld konnten die Studierenden dieses Mal zwischen dem Computerraum und dem Schreiben auf ihrem eigenen Laptop (sog. BYOD – bring your own device) wählen. Der Safe-Exam-Browser gewährleistete in beiden Varianten den gesicherten Prüfungsmodus. VertreterInnen der Landesjustizprüfungsämter Bayern und Baden-Württemberg sowie des bayerischen Wissenschaftsministeriums begleiteten die Prüfungsdurchführung. Die Nachfrage nach BYOD-Plätzen war überraschend hoch. Die Studierenden bevorzugten den Evaluationsergebnissen zufolge die gewohnte eigene Laptop-Tastatur.

Für das BYOD-Szenario musste eine separate Anleitung zur eigenständigen Installation des Safe-Exam-Browsers durch jeden Studierenden verfasst und eine entsprechende Testplattform aufgesetzt werden. Auch mussten zusätzliche Ausfallrisiken wie Akkuleistung oder WLAN berücksichtigt werden. Dafür standen zur Not ein mobiler Hotspot, einzelne Steckdosen sowie fertig eingerichtete Ersatznotebooks bereit.

Gerade die Bereitstellung von Räumen mit Stromanschlüssen stellt derzeit eine maßgebliche Herausforderung dar. Auch wenn eine 240V-Schuko-Steckdose mit 16 Ampere theoretisch bis zu 36 Laptops mit leistungsstarken 100W-Ladekabeln versorgen kann, darf diese Leistung praktisch nicht über in Reihe geschaltete Mehrfachsteckdosen verteilt werden (Brandgefahr). An der LMU standen daher nur einzelne Steckdosen für leer werdende Akkus bereit. Im Ergebnis hielten sowohl das W-LAN als auch sämtliche Laptopakkus die Prüfungsdauer von zwei Stunden problemlos durch.

Zur Not hätten Studierende zudem unter Schreibzeitverlängerung auch auf den Computerraum ausweichen können. Die Klausur wird auf allen Geräten im Sekundentakt zwischengespeichert.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Durchlauf. Eine Studentin war mit dem falschen W-LAN verbunden und eine hat versehentlich zu früh abgegeben. Es braucht deshalb langfristig an der Fakultät mindestens eine Person, die sich gut mit den technischen Dingen auskennt, um derartige Problem während der Klausur schnell lösen zu können“, resümiert Dr. Martin Heidebach. Auch frühzeitige Einführungsveranstaltungen ins digitale Klausurschreiben und entsprechende Probeklausuren würden helfen.

Die Klausuren werden nun parallel manuell durch Menschen sowie von KI-Systemen (DeepWrite, KlausurenKIste) korrigiert und die Ergebnisse gebenchmarked. Beteiligt an der wissenschaftlichen Auswertung sind u.a. Prof.‘in Dr. Herberger (Bielefeld) und Prof.‘in Dr. Hähnchen (Potsdam). Im Fokus stehen die noch kaum erforschten Bewertungskriterien für sowohl menschliche als auch maschinelle juristische Korrekturen.

LMU München E-Klausur

Künftige Herausforderungen: Wo stehen die Universitäten bei der Digitalisierung?

Für die Durchführung einer universitären E-Klausur benötigt es drei Zutaten: technisches Wissen der Organisatoren sowie die benötigte Hard- und Software.

1. Technisches Wissen

Sich als digitaler Vorreiter zu positionieren, erfordert zunächst entsprechendes technisches Wissen. Hierfür würde i.d.R. eine Person pro Universität – etwa ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit halber Stelle – genügen. Derzeit organisiert LexMea kostenfrei alles für E-Klausuren Erforderliche, um Universitäten beim Umstieg zu schulen.

Dabei können aber natürlich irgendwann auch Dinge schiefgehen. So etwa bereits bei den digitalen Vorreitern in Hessen (IQUL), Baden-Württemberg (UNIwise) oder Bayern (Classtime). Die regelmäßigen Beiträge über die Fehler in der Durchführung juristischer E-Klausuren erhöhen einerseits den Druck, Dinge besser zu machen, sie dürften jedoch auch die Bereitschaft mindern, sich als Erstes den mit der Vorreiterrolle verbundenen Risiken und Herausforderungen zu stellen und etwas Neues auszuprobieren. Die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – in denen bis heute lediglich per Hand geschrieben werden kann – stehen deutlich weniger im medialen Kreuzfeuer als etwa die digitalen Vorreiter. Doch angesichts des zunehmenden Nachwuchsmangels wird der Konkurrenzdruck durch digitale Universitäten / Bundesländer zunehmend größer, sodass auch Nachzügler sich nicht ewig im analogen Niemandsland verstecken können. Je früher mit Probeklausuren begonnen wird, desto früher ist das erforderliche technische Wissen an den jeweiligen Universitäten vorhanden.

2. Softwarelandschaft für juristische Prüfungen in Deutschland

Technisch ließen sich alle juristischen Prüfungen bereits heute digital abnehmen. Der Safe-Exam-Browser sperrt Geräte für die Dauer der Prüfung zuverlässig. Als Schreibsoftware kommen in den Staatsexamina etwa Classtime (Bayern), UNIwise (BW), LPlus (Berlin/Brandenburg) sowie IQUL (mehrere Länder) zum Einsatz. Als kostenfreie Open-Source-Alternative steht EDUTIEK zur Verfügung. Gesetze können bei LexMea kostenfrei mit eigenen Annotationen versehen werden – wobei im Klausurmodus nur die nach der jeweiligen Prüfungsordnung zugelassenen Annotationen angezeigt werden.

3. Hardwarelandschaft für juristische Prüfungen in Deutschland

Woran es derzeit maßgeblich scheitert, ist insbesondere die Hardware. Nur wenige Bundesländer verfügen über große Computerräume. Hier lassen sich grundsätzlich zwei Systeme unterscheiden:

1. Die meisten Bundesländer setzen auf Leihlaptops privater Dienstleister, die in der Regel auch ihre eigene Software anbieten (so etwa IQUL in den meisten deutschen Bundesländern). Teilweise tun sich auch Laptopanbieter und Softwareanbieter zusammen (so etwa Computermiete.de und UNIwise in Baden-Württemberg). Hierfür fließen in Deutschland jährlich zweistellige Millionenbeträge (siehe alleine für Bayern die Zahlen von MLTech).

2. Andere Bundesländer setzen auf eigene Hardware in digitalen Prüfungszentren. In Hamburg stellt der Senat einen zentralen Prüfungsraum mit rund 150 Arbeitsplätzen mit sog. All-in-One-Computern mit 24-Zoll-Bildschirmen sowie Flüstertastatur und -maus zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt stellt hingegen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergleichbare All-in-One-Computer und sogar auch die Schreibsoftware selbst bereit. Auch in Berlin und Brandenburg, die einem gemeinsamen Justizprüfungsamt unterstehen, können Staatsprüfungen digital an der Freien Universität Berlin sowie der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) geschrieben werden. Und an der Universität Potsdam bestehen konkrete Pläne zur Schaffung entsprechender universitärer Kapazitäten.

Fazit

Bauen die Bundesländer für das Staatsexamen eigene Kapazitäten auf, können diese auch von den Universitäten für ihre eigenen Prüfungen genutzt werden. Von Seiten der Landesjustizprüfungsämter wird oft vorgetragen bei dezentralen Prüfungsräumen an verschiedenen Universitäten, die auch für die Staatsexamina genutzt werden können, wären zu viele unterschiedliche Instanzen an der Organisation beteiligt. Es fehle den Justizprüfungsämtern an einem einheitlichen Ansprechpartner und Verantwortlichen. Berlin und Brandenburg zeigen jedoch, bisher ohne jeglichen Ausfall, dass dieses System funktioniert.

Was den Universitäten gerade in den Flächenländern, also zumindest mittelfristig als Alternative verbleibt, sind insbesondere BYOD-Klausuren auf den eigenen Endgeräten der Studierenden. Hierbei geht München mutig voran. Für eine Skalierung ist jedoch in einem ersten dringenden Schritt der Aufbau von Räumen mit geeigneter Ladeinfrastruktur erforderlich. Das sollte 2025 in Deutschland keine unüberwindbare Hürde sein.

Autor: Michael B. Strecker ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung von Prof. Dr. Thomas Wischmeyer, sowie Gründer des Online-Gesetzbuchs LexMea. Anfragen zur Organisation einer universitären E-Klausur können gerne an kontakt@lexmea.de gerichtet werden.

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