Fachartikel

Fünf Lehren aus zwei Monaten Content-Betrieb einer Kanzlei

Zur Einordnung: Das System, um das es hier geht, stammt von mir, Ilia Isakov. Ich habe es gebaut und bin auch für den laufenden Betrieb verantwortlich. Neutral ist dieser Bericht daher nicht. Dafür stammen alle Zahlen live aus dem laufenden Betrieb (Stand 28. Juli 2026) und sind auf Nachfrage belegbar.

Der Fall: Eine mittelständische Kanzlei mit elf Anwältinnen und Anwälten hat ihre Social-Media-Produktion von Handarbeit auf einen automatisierten, aber redaktionell kontrollierten Ablauf umgestellt. Das System schlägt jeder Person Themen aus ihrem Fachgebiet vor, erstellt Entwurf und Grafik und legt beides im Microsoft-Teams-Chat zur Entscheidung vor. Freigeben oder ablehnen, beides ein Klick, ohne menschliche Freigabe erscheint kein einziger Beitrag. Seit dem 21. Mai sind so 18 Beiträge erschienen; 33 Vorschläge wurden abgelehnt, drei verfielen ohne Reaktion.

Aus diesen gut zwei Monaten fünf Lehren, die sich auf andere Kanzleien übertragen lassen:

Lehre 1: Die Freigabe gehört zur Person, nicht in eine Sammelstelle

Der Reflex bei elf Berufsträgern ist eine zentrale Redaktionsinstanz, die für alle prüft. Genau das erzeugt den Flaschenhals, an dem solche Vorhaben ersticken: Eine Person wird zur Mahnstelle für zehn andere. Hier entscheidet jede Anwältin und jeder Anwalt nur über die eigenen Beiträge, im eigenen Chat, ohne Redaktionssitzung. Deshalb skaliert der Ablauf; fällt eine Person aus, arbeiten die anderen zehn einfach weiter. Neun der elf haben in zwei Monaten eigene Beiträge veröffentlicht, der aktivste fünf.

Wie sich das im Alltag anfühlt

Aus Sicht einer Anwältin besteht der gesamte Aufwand aus zwei Momenten. Erstens: Im Teams-Chat erscheint eine Nachricht mit drei Themenvorschlägen aus ihrem Fachgebiet, teils mit Bezug auf aktuelle Entscheidungen; sie tippt auf eines oder gibt weiter, wenn es gerade nicht passt. Zweitens: Kurz darauf liegt der fertige Entwurf samt Grafik im selben Chat, sie liest ihn und entscheidet mit einem Klick. Wer ablehnt, kann in einem Satz sagen warum, und bekommt eine überarbeitete Fassung. Termine, Ausspielung, Fehlerbehandlung und Nachplanung bei Abwesenheiten laufen im Hintergrund. Es gibt keine Redaktionskonferenz, keine Content-Tabelle und kein weiteres Werkzeug, in das sich jemand einloggen muss; der Kanal ist der Chat, der ohnehin den ganzen Tag offen ist. Pro Beitrag bleiben auf Kanzleiseite wenige Minuten.

Lehre 2: Die Ablehnungen sind wertvoller als die Freigaben

33 abgelehnte gegen 18 freigegebene Vorschläge klingt nach einem schlechten System. Es ist das Gegenteil: Der Beleg, dass die Kontrolle echt ist und keine Abnick-Formalie. Juristinnen und Juristen lehnen ab, wenn der Ton nicht zu ihnen passt, das Thema gerade heikel liegt oder eine Formulierung werberechtlich zu forsch wäre. Jede Ablehnung mit Begründung fließt in die nächste Runde ein. Kein Auftakt-Workshop der Welt ersetzt diese Rückmeldungen: Was zu einer Kanzlei passt, lernt ein System erst an dem, was ihre Leute verwerfen. Wer ein solches System einführt, sollte die frühe Ablehnungsquote deshalb einplanen statt sie als Scheitern zu lesen.

Lehre 3: Nicht der Entwurf ist das Problem, sondern der Dauerbetrieb

Sprachmodelle liefern heute in Sekunden einen brauchbaren Textentwurf, das kann jede Kanzlei selbst. Die eigentliche Arbeit steckt in dem Teil danach: je Person das passende Thema finden, Freigaben einsammeln, ohne zur Mahnstelle zu werden, den Ausspieltermin halten, Störungen erkennen, ehe sie sichtbar werden, und umplanen, sobald jemand ausfällt. Keines dieser Glieder erledigt sich von allein, und jedes einzelne kann die Strecke stilllegen. In zwei Monaten Betrieb gab es geänderte Schnittstellen, verschobene Termine und Abwesenheiten; nichts davon hat die Kanzlei bemerkt, und genau das ist der Maßstab. Wer nur das Schreiben automatisiert, hat das kleinste der Probleme gelöst.

Lehre 4: Reichweite ehrlich messen, auch wenn die Zahlen klein sind

Die 18 Beiträge liefen je einmal auf Facebook und Instagram, zusammen 36 Ausspielungen. Auf Instagram stehen dafür 2.746 erreichte Konten und 199 Likes zu Buche. Für Facebook stellt Meta seit einiger Zeit gar keine Reichweitenzahl je Beitrag mehr bereit; messbar bleiben dort nur Reaktionen, geteilte Beiträge und Klicks. Diese Größenordnung ist für eine einzelne Kanzlei normal; mit den Zahlen von Medienhäusern hat organische Kanzleireichweite nichts zu tun. Ob daraus Mandate entstanden sind, lässt sich nicht sagen, solange im Erstkontakt niemand fragt, worüber ein Mandant aufmerksam wurde. Diese Frage gehört in den Intake, sonst bleibt jede Wirkungsdebatte Spekulation, in beide Richtungen.

Lehre 5: Es rechnet sich nicht für jede Kanzlei

Bei ein, zwei Beiträgen im Quartal ist Handarbeit mit einer sauberen Vorlage schlicht günstiger. Lohnend wird der Ansatz, sobald viele Personen verlässlich sichtbar sein sollen und das bisher davon abhing, dass eine einzelne engagierte Person es neben dem Mandat herschleppt, bis sie es irgendwann nicht mehr tut. Dazu kommt ein laufender Posten, der in Wirtschaftlichkeitsrechnungen gern fehlt: Jede automatisierte Strecke braucht jemanden, der sie repariert, wenn ein Netzwerk seine Regeln ändert. Wer das nicht einpreist, betreibt sein System genau bis zum ersten Vorfall.

Warum die Kanzlei anonym bleibt

Eine Freigabe zur Namensnennung gibt es nicht, und der Grund dahinter ist selbst aufschlussreich: Kaum eine Kanzlei möchte derzeit öffentlich machen, dass ihre Beiträge aus einem ausgelagerten Betrieb kommen. Wer mit Kanzleien arbeitet, behandelt das wie ein Mandatsverhältnis und nennt keine Namen ohne Erlaubnis. Die Zahlen sind dadurch nicht weniger prüfbar; sie stammen aus dem laufenden System und lassen sich der Redaktion auf Nachfrage belegen.

Autor: Ilia Isakov ist Gründer von Fudaut. Fudaut baut und betreibt individuelle Automatisierung für Kanzleien und den Mittelstand: einmal sauber gebaut, danach dauerhaft betrieben, mit Überwachung, Wartung und klarer Zuständigkeit.

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