European Accessibility Act & Legal Design
Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das den European Accessibility Act in nationales Recht umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Dieser Beitrag zeigt die Auswirkungen des BFSG für betroffene Unternehmen und wie Legal Design bei der Umsetzung unterstützen kann.
Zielsetzung
Das BFSG zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der jeder gleichermaßen am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben kann.
Ab der Anwendbarkeit des BFSG müssen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass ihre digitalen Leistungen barrierefrei sind. Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030.
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
Das BFSG unterscheidet sachlich zwischen Produkten und Dienstleistungen, welche abschließend im Gesetz aufgezählt sind. In den Anwendungsbereich fallen unter anderem:
Produkte:
- Geld-, Fahrausweis- und Check-in-Automaten sowie Selbstbedienungsterminals
- PCs, Notebooks, Smartphones und Tablets
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen:
- Bankdienstleistungen für Verbraucher (wie z.B. Kreditverträge, Anlageberatung und Zahlungsdienste)
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten (etwa elektronische Ticketsysteme, Webseiten und Apps)
- Telekommunikationsdienste
Chancen durch Barrierefreiheit
Das BFSG stellt nicht nur gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit auf, sondern eröffnet den betroffenen Unternehmen strategische Chancen, die Kundenbasis zu erweitern. In Europa leben rund 87 Millionen Menschen mit besonderen Bedürfnissen, welche zum Teil nur eingeschränkt auf digitale Produkt- und Dienstleistungsangebote zugreifen können. Gleichzeitig erhöht der demografische Wandel die Zahl älterer Menschen, welche auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund erscheint ein Perspektivwechsel entscheidend. Klar verständliche Inhalte erleichtern das Leben für alle – sei es durch Einschränkungen, geringe technische Affinität oder sprachliche Barrieren. Unternehmen, die inklusive Lösungen schaffen, erreichen mehr Menschen, stärken ihre Marke und sichern sich langfristige Wettbewerbsvorteile.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Damit digitale Angebote einer breiten Nutzergruppe zugänglich sind, müssen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dies ist der Fall, wenn diese von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in einer allgemeinen, üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden bspw. im Finanzsektor nur selten erfüllt. Aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen zur Verständlichkeit und in Analysen zur Zugänglichkeit schneiden Angebote von Banken häufig nicht besonders gut ab. Das BFSG versucht diesen Missstand zu adressieren. So wird etwa vorgegeben, dass Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistungen für Verbraucher verständlich sein müssen und deren Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nicht überschreiten darf.
Doch für viele Zielgruppen ist das B2-Sprachniveau oft nicht ausreichend. Daher ist es entscheidend, dass Inhalte ohne Fachwissen oder Fremdsprachenkenntnisse verständlich sind. Der damit verbundene Aufwand für die betroffenen Unternehmen ist signifikant. Hier setzt Legal Design an und schafft gezielt Mehrwert.
Legal Design als strategischer Lösungsansatz
Legal Design geht über klassische Gestaltung hinaus – es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der juristische Inhalte mit nutzerzentriertem Design verbindet, Barrieren abbaut und Komplexität reduziert. Es ermöglicht Rechtsabteilungen, rechtliche Anforderungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig die Nutzererfahrung zu verbessern.
Mit Legal Design können Dokumente und digitale Inhalte so aufbereitet werden, dass sie für alle Zielgruppen klar verständlich und leicht zugänglich sind. Intuitive Navigation, übersichtliches Layout und klare Strukturen verbessern nicht nur das Nutzererlebnis, sondern auch die Effizienz und reduzieren die Kosten in Rechtsabteilungen.
Die Kanzlei Simmons & Simmons nutzt bspw. ein selbstentwickeltes Tool, welches auf über 70 Tests basiert, die ISO-Standards, WCAG-Richtlinien und branchenübliche Anforderungen berücksichtigen. Dadurch können Inhalte in vier wesentlichen Bereichen geprüft werden:
- Inhalt: Ist der Inhalt verständlich oder zu technisch?
- Typografie: Ist das Dokument so formatiert, dass es lesbar und zugänglich für alle Nutzer ist?
- Nutzerfreundlichkeit: Ist die Struktur intuitiv und einfach zu navigieren?
- Zugänglichkeit: Werden unterschiedliche Nutzerbedürfnisse vollständig berücksichtigt?
Fazit – Nachhaltige Vorteile durch inklusive Angebote
Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine strategische Chance mit echtem Wachstumspotenzial. Wer Barrierefreiheit als Designprinzip versteht und frühzeitig umsetzt, öffnet Türen zu neuen Zielgruppen und stärkt die Markenwahrnehmung.
Aufgrund der bevorstehenden Anwendbarkeit des BFSG ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vertraut zu machen. Betroffene Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich langfristige Wettbewerbsvorteile und gestalten eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist. Wer zögert, riskiert hohe Kosten und rechtliche Unsicherheiten.
Ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Umsetzung barrierefreier Lösungen ist Legal Design. Es gewährleistet nicht nur Compliance, sondern trägt maßgeblich zur Verbesserung der Nutzererfahrung bei. Indem es die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer gezielt in den Mittelpunkt digitaler Angebote stellt, fördert Legal Design die Inklusion und stärkt die Kundenbindung. Die Zusammenarbeit mit Legal Design-Teams reduziert das Risiko von Non-Compliance und schafft echten Mehrwert – sowohl für Unternehmen als auch deren Nutzer.
Autor: Daniel Lühmann, LL.M. (University of Edinburgh), RA, ist als Partner in der internationalen Kanzlei Simmons & Simmons LLP in Frankfurt tätig und auf Bankaufsichts- sowie Investmentrecht spezialisiert.
Autorin: Deniz Calhan, Juristin und HPI-zertifizierte Design Thinkerin, ist als Legal Designerin in der internationalen Kanzlei Simmons & Simmons LLP in Frankfurt tätig. Sie berät Mandanten dabei, rechtliche Prozesse, Kommunikation und Services innovativer, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten – von der Entwicklung neuer Lösungen bis zur Etablierung einer zukunftsfähigen Rechtskultur.






