Fachartikel

Erst Prozess, dann KI: Was moderne Kanzleien wirklich auszeichnet

Viele Kanzleien investieren in KI-Tools und wundern sich anschließend über ausbleibende Wirkung. Der Grund liegt selten am Tool. Er liegt in fehlenden Prozessen, unstrukturierten Daten und ungeklärten Verantwortlichkeiten. Technologie folgt Struktur, nicht umgekehrt.

Insellösungen ohne Integration

Eine Kanzlei führt ein KI-gestütztes Vertragsprüfungssystem ein. Das Rollout gelingt reibungslos. Sechs Monate später die ernüchternde Erkenntnis: Das Tool wird von weniger als einem Drittel der Praxisgruppen genutzt, die Ergebnisse werden nicht in bestehende Workflows integriert und für die Qualitätskontrolle fühlt sich niemand verantwortlich. Das Tool war gut, die Voraussetzungen fehlten.

Dieses Bild ist kein Einzelfall: Die Legal-Tech-Umfrage 2025 zeigt: Während erst 16 Prozent der Kanzleien KI aktiv nutzen, signalisieren 64 Prozent konkrete Investitionsabsichten. Dieses Gefälle ist strukturell bedingt, nicht technologisch.

Systemarchitektur als Grundlage moderner Kanzleien

Kanzleien verfügen heute über leistungsfähige Software, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und zunehmend auch über KI-Tools. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht in der Einführung von Einzellösungen, sondern in ihrer Kohärenz: Praxisgruppen und Arbeitsbereiche operieren häufig mit eigenen Standards, Tools und Entscheidungslogiken. Was in einem Bereich funktioniert, ist im nächsten nicht reproduzierbar.

Eine moderne Kanzlei zeichnet sich deshalb nicht durch die Anzahl ihrer Tools aus, sondern durch deren Vernetzung und Konsistenz. Systemarchitektur meint dabei die Gesamtheit der organisatorischen, prozessualen und technischen Strukturen zu verstehen, die Mandatsbearbeitung, Wissenstransfer und Kanzleiführung tragen. Standardisierte Workflows, klare Schnittstellen, strukturierte Datenhaltung sowie definierte Verantwortlichkeiten müssen nicht zwingend neu aufgebaut, aber konsequent integriert und verbindlich gemacht werden.

Nachfolgendes Reifegradmodell hilft bei der Einordnung:

1. Auf Stufe 1 (reaktiv) sind Prozesse personenabhängig und Systeme fragmentiert: KI-Einsatz verpufft hier wirkungslos.

2. Stufe 2 (standardisiert) zeichnet sich durch dokumentierte Workflows und klare Verantwortlichkeiten aus: Selektiver KI-Einsatz wird möglich.

3. Auf Stufe 3 (skalierbar) sind Systeme integriert, Daten strukturiert und Governance etabliert: KI kann kanzleiweit und wirtschaftlich genutzt werden.

Prozess vor Technologie

Ein häufiger Fehler besteht darin, KI als Lösung für strukturelle Inkohärenz zu betrachten. Tatsächlich entfaltet sie ihren Mehrwert nur auf Basis funktionierender, standardisierter Prozesse.

Die Einführung sollte deshalb systematisch erfolgen: Ausgangspunkt ist die Identifikation geeigneter Anwendungsfälle und eine präzise Analyse des bestehenden Ablaufs. Wer KI etwa in der Vertragsprüfung einsetzen will, muss zuerst wissen, wie Verträge heute tatsächlich bearbeitet werden. Welche Prozessschritte durchläuft ein Vertrag vom Erstentwurf bis zur Freigabe? Wer ist zu welchem Zeitpunkt eingebunden? Wo entstehen regelmäßig Rückfragen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder unklarer Zuständigkeiten?

Viele dieser Reibungspunkte lassen sich bereits ohne KI beheben – etwa durch standardisierte Vorlagen, klare Freigabestrukturen oder automatisierte Erinnerungen. Der verbleibende Teil definiert den sinnvollen Einsatzbereich für KI: nicht als Problemlöser, sondern als skalierendes Element, das auf einem bereits stabilen Fundament aufsetzt.

Daten und Governance als Voraussetzung

Im nächsten Schritt folgt die Frage nach den Daten. Damit ein KI-System Verträge sinnvoll prüfen oder Formulierungen vorschlagen kann, muss es auf verlässliche und konsistente Daten zugreifen können: Wo liegen die Musterverträge? Sind diese aktuell? Welche Informationen, etwa zu den Vertragsparteien, müssen zwingend erfasst sein, damit das System sinnvoll arbeiten kann? Genau hier scheitern viele Implementierungen: nicht am Tool, sondern daran, dass die benötigten Daten entweder nicht existieren, nicht auffindbar oder nicht einheitlich strukturiert sind.

Dieser Schritt führt unmittelbar zur Governance-Frage und damit zu einem Aspekt, der seit 2025 auch regulatorisch verbindlich ist. Mit dem EU AI Act gelten Kanzleien, die KI einsetzen, als sog. „Deployer“ i.S.d. KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Das bedeutet konkret, dass dokumentiert werden muss, ob und wie ein KI-System eingesetzt wird, zu welchem Zweck dies erfolgt und wie die Qualität der Ergebnisse sichergestellt wird. Für das Beispiel der Vertragserstellung heißt das: Wer prüft das KI-Ergebnis abschließend? Wie wird sichergestellt, dass kein Vertrag ohne menschliche Kontrolle versendet wird? Diese Fragen sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller KI-Nutzung.

Schließlich braucht es klare Zuständigkeiten für Implementierung, Evaluation und Qualitätssicherung. Eine dedizierte „Legal Tech“- bzw. „Legal Operations“-Rolle hat sich dabei als wirksames strukturelles Mittel bewährt, um KI-Projekte vom Piloten in die operative Nutzung zu überführen.

Der stille Wettbewerbsvorteil strukturierter Kanzleien

Durch standardisierte Workflows, dokumentierte Entscheidungslogiken und integrierte KI-Unterstützung wird Expertise systematisiert. Das bedeutet nicht Standardisierung auf Kosten juristischer Qualität, sondern Entlastung von repetitiven Tätigkeiten und Freisetzung von Kapazitäten für strategische Beratung. Skalierbarkeit ist zugleich ein Mandantenwert: Wer konsistente, dokumentierte Prozesse vorweisen kann, demonstriert Qualität; insbesondere gegenüber Mandanten mit eigenen Legal-Operations-Strukturen.

Die Entscheidung, die alles verändert

Die Frage, ob KI in Kanzleien eingesetzt wird, ist faktisch entschieden. Der deutsche Legal-Tech-Markt umfasst inzwischen rund 300 aktive Unternehmen; KI ist zentraler Treiber und kein Randthema mehr. Die eigentliche Frage ist, ob der Einsatz nachhaltige Wirkung entfaltet.

Wer heute in Systemarchitektur investiert, schafft eine Organisation, die strukturell lernfähig ist und auf Technologieentwicklungen reagieren kann, die heute noch nicht absehbar sind. Der erste Schritt zur modernen Kanzlei ist kein Tool-Kauf. Er ist die Entscheidung, die eigene Organisation als System zu denken. Wer das tut, hat den entscheidenden Schritt bereits getan, noch bevor die erste Software lizenziert ist.

Autorin: Daina Böther-Schultze ist Wirtschaftsjuristin und als Legal Tech Engineer bei McDermott Will & Schulte tätig. Ihr Interesse an Legal Tech vertiefte sie im Rahmen ihres LL.M.-Studiums, in dem sie sich fundierte Kenntnisse an der Schnittstelle von Recht und Technologie aneignete. Seit mehreren Jahren engagiert sie sich zudem als Mitglied des Legal Tech Lab Cologne e.V. und ist Gründerin der Plattform mindherbusiness.de

- WERBUNG -